23.05.2021 – Wiederöffnung

Das Warten hat ein Ende. Wenn nichts mehr dazwischenkommt, ist das „Bauernhaus“ am kommenden Sonntag wieder ab 10:00 Uhr geöffnet.

Die gesamte Belegschaft des „Bauernhauses“ bedankt sich ganz herzlich bei den zahlreichen Gästen, die uns in den vergangenen Wochen und Monaten so kräftig unterstützt haben.

Zur Feier des Tages bieten wir Ihnen neben unseren üblichen Speisen an:

  • Frischer Spargel mit Salzkartoffeln und wahlweise Schinken, Schweinesteaks oder Rührei. Und natürlich frisch gebackenen Kuchen (es ist Rhabarberzeit).

Bitte beachten Sie: Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin. Sie benötigen zum Betreten der Gaststube eine Terminvereinbarung und zusätzlich entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung, die mindestens zwei Wochen zurück liegen muss, oder ein tagesaktuelles negatives Testergebnis oder einen „Genesenennachweis“, aus dem hervorgeht, dass Sie eine Infektion gesund überstanden haben. Im Biergarten gelten diese Auflagen nicht.
Update: Eine aktualisierte Gesamtfassung der Corona-Landesverordnung ist nun auf dem Regierungsportal M-V abrufbar. Für uns relevant sind die §§ 1a, 1b und 3 sowie die Anlage 30. Die ab Sonntag für Gastronomiebetriebe geltenden amtlichen Auflagen können Sie auch hier einsehen.

Trotz ernsthafter Bedenken gegen die Speicherung von Registrierinformationen auf einem zentralen, von einer Privatfirma betriebenen Server bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns mit der Luca-App anzumelden. Das Einscannen eines „Schlüsselanhängers“ ist jedoch nicht möglich. Selbstverständlich können Sie Ihre Kontaktdaten wie gehabt auf einem bereitgestellten Zettel hinterlassen. Diese Zettel werden von uns sicher aufbewahrt und nach Ablauf von vier Wochen unwiederbringlich in unserem hauseigenen Kachelofen „gelöscht“.